Schneeräumpflichten
Eis und Schnee sind bekanntlich des einen Leid und des anderen Freud. Während
sich Kinder daran erfreuen, kommt auf die Grundstückseigentümer eine
Menge Mehrarbeit zu.
An dieser Stelle werden ein paar Tipps zum richtigen Verhalten bei Schnee und
Eis gegeben:
Wann muss geräumt bzw. gestreut werden?
Grundsätzlich hat sich die Streu- und Räumpflicht zeitlich dem Verkehrsbedürfnis
anzupassen. Gemäß dem Ortsrecht der Stadt Schleswig bedeutet dies:
Schnee ist in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendeten
Schneefall zu entfernen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bzw. Eisglätte muss am Folgetag mit
Beginn des Tagesverkehrs bis 8:00 Uhr geräumt bzw. abgestreut sein.
Wer hat Radwege zu räumen/abzustreuen?
Dies ist an der jeweiligen Ausschilderung, nicht aber am baulichen Zustand
zu erkennen:
Bei gemeinsamen Rad- und Fußwegen ist von den Anliegern Schnee und Eis
zu beseitigen. Dies ist an den Schildern zu erkennen, bei denen ein waagerechter
Strich die Fußgänger und Radfahrer trennt (Verkehrszeichen 240).
Dies gilt auch in allen Fällen, wo keine Radwege ausgeschildert sind.
Wenn das Verkehrsschild einen getrennten Rad- und Fußweg ausschildert
(ein senkrechter Strich trennt den Fußgänger vom Radfahrer, Verkehrszeichen
241), dann ist der Anlieger nur für den Fußweg zuständig,
die Stadt räumt den Schnee auf dem Radweg.
Wie breit muss der Weg geräumt werden?
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen
Breite von Schnee freizuhalten, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50
Meter.
Wo räume ich den Schnee hin?
Schnee und Eis sind auf dem an der Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges
oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo das nicht möglich ist, können
Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr
darf hierdurch aber nicht gefährdet werden. Von den anliegenden Grundstücken
darf kein Schnee auf die Straße gebracht werden.
Was ist bei Bushaltestellen zu beachten?
An Omnibushaltestellen sind grundsätzlich die Anlieger streupflichtig.
Dem Omnibusunternehmen obliegt keine primäre Verpflichtung, die zum Aus-
und Einsteigen benutzten Teile des Bürgersteigs bei Schnee- und Eisglätte
zu streuen. Bei sogenannten Bus-Caps gelten jedoch besondere Regelungen.
Darf ich Tausalz verwenden?
Aus Umweltschutzgründen ist die Anwendung von reinem Tausalz nicht zugelassen.
Die häufige Anwendung oder starke Konzentration haben katastrophale Folgen:
Die Taustoffe führen zur Versalzung des Bodens und schädigen dann
insbesondere die Straßenbäume und anderes Straßenbegeleitgrün.
Das Grund- und damit Trinkwasser wird mit Chloriden belastet. Es kommt zu
Korrosionsschäden an Kraftfahrzeugen, Betonfahrbahnen und -brücken.
Hunde leiden an den Verätzungen ihrer Pfoten.
Im Regelfall wird im städtischen Winterdienst deshalb Sand als abstumpfender
Stoff auf die Straßen gestreut. Nur zur Erhaltung der Streufähigkeit
enthält dieser ca. 10 v. H. Salz.
Für die Bürgersteige können laut Satzung Sand, Splitt, Kies
oder andere Granulate verwendet werden.
Was kann noch getan werden?
Hier noch ein paar allgemeine Tipps für AutofahrerInnen und FußgängerInnen:
stets mit der Glättesituation rechnen
die Straßen werden nach Dringlichkeitsstufen gestreut. Hauptverkehrsstraßen
und gefährliche Bereiche wie z. B. Gefällestrecken werden zuerst
gestreut.
der Bremsweg ist bei Glätte länger als auf trockener Fahrbahn
bitte die Geschwindigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anpassen
im Berufsverkehr ist mit höherem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Daher
früher bzw. rechtzeitig losfahren, auf andere Verkehrsmittel und öffentlichen
Personennahverkehr umsteigen oder einfach mal zu Fuß gehen.
gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe ist wichtig. Behindern Sie bitte
keine Fahrzeuge des Winterdienstes und fahren Sie nicht zu dicht hinter Streufahrzeugen
auf. Die Streumittel sollen auf die Straße gelangen und nicht auf Ihre
Motorhaube!
Wechseln Sie Ihre Sommerreifen gegen Ganzjahres- oder Winterreifen aus.
Fußgängerinnen und Fußgänger sollten Ihre Schuhe den
winterlichen Verhältnissen anpassen. Es kommt darauf an, dass das Sohlenmaterial
elastisch ist und sich Unebenheiten gut anpassen kann. Das Schuhprofil sollte
die gesamte Lauffläche überdecken und rechtwinklige Kanten aufweisen.