Erster bestätigter SARS-CoV-2-Fall im Kreis Schleswig-Flensburg

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Redakteur
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Am 11.03.2020 wurde der erste „Corona-Fall“ im Kreis Schleswig-Flensburg bestätigt. Eine Quarantäne der erkrankten Person wurde angeordnet.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind untersagt, für Veranstaltungen ab 50 Personen gilt eine Melde- und Nachweispflicht. Der Kreis Schleswig-Flensburg empfiehlt nachdrücklich, größere Menschenansammlungen und Veranstaltungen zu meiden und auch soziale Kontakte auf das allernötigste zu beschränken, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

 

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ab heute ein Bürgertelefon geschaltet. Unter 04621 87-789 stehen bis auf weiteres von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 18:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 12:00 bis 17:00 Uhr stehen Mitarbeiter zur Beantwortung der Bürgerfragen zur Verfügung.

Die Schuleingangsuntersuchungen und Infektionsschutzbelehrungen (Gesundheitszeugnis) finden aufgrund der Auslastung des Gesundheitsamtes derzeit nicht statt.

 

Informationen und Hinweise zum Corona-Virus sind auf der Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg (www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus) hinterlegt.

 

 Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay

Weitere Informationen und Hinweise zum Corona-Virus sind auf der Internetseite des Kreises Schleswig-Flensburg (www.schleswig-flensburg.de/Coronavirus) hinterlegt. Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein hat eine Hotline zum Corona-Virus eingerichtet: Tel.:0431 / 79 70 00 01 (spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Fragestellungen). Das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Corona-Virus ist unter der 030 346 465 100 erreichbar.

 

 

Es wird vor dem Hintergrund erneut daran erinnert, dass Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten (laut RKI) derzeit Einrichtungen in Schleswig-Holstein wie z.B. Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Hochschulen nicht betreten dürfen. Informationen stehen unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus zur Verfügung.

 

 

Für Reiserückkehrer gelten darüber hinaus folgende grundsätzliche Empfehlungen: Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten (laut Robert-Koch-Institut) und besonders betroffenen Gebieten (laut RKI) sollten, wenn möglich, zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter 116117 (Kassenärztliche Vereinigung) beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.

 

 

Auch sollte grundsätzlich auf Besuche von Angehörigen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen derzeit möglichst verzichtet werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.

 

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